A
Vorbesitz erforderlich
Nein
Mindestalter
24 Jahre bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss
AM, A1, A2
Beschreibung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreijährige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW
A
350,00 €
Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühren
Theoriestunden
16 Stunden je 90 Min.
davon
je 12 x Grundstoff
4 x klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Ausbildungsfahrten
12 x besondere Ausbildungsfahrten je 45 Min.
(Überland-, Dunkelheits- und Autobahnfahrten)
Bedingungen
Theorieprüfung beim TÜV
Praktische Prüfung beim TÜV
A (Aufstieg)
50,00 €
Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühren
Vorbesitz mind. 2 Jahre A2
Mindestalter: 20 Jahre
Theoriestunden
Beim Aufstieg von A2 nach A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Bedingungen
Praktische Prüfung