AM
Erwerb
direkt
Mindestalter
15 Jahre
Einschluss
keine
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)
MofaPrüfbescheinigung*
150,00 € zzgl. TÜV-Gebühr
incl. Fahrschulcard
Folgende Voraussetzungen gelten für die Mofa-Prüfbescheinigung:
Theoretischer Unterricht
6 Stunden je 90 Min.
Praktische Ausbildung
2 Stunden je 45 Min.
Bedingungen
Theoretische Prüfung beim TÜV
Keine praktische Prüfung erforderlich
*keine Fahrerlaubnisklasse es wird lediglich eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
AM
330,00 €
Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühr
Theoretischer Unterricht
14 Theoriestunden je 90 min
davon je 12 x Grundstoff
je 2 x spezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden hängt von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Es sind keine Besonderen Ausbildungsfahrten (Überland- und Dunkelheitsfahrten) erforderlich
Bedingungen
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung