B / BF17

BF17

Vorbesitz erforderlich

Nein

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre BF17 begleitetes Fahren

Einschluss

L, AM

 

Beschreibung
Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:

  • gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
  • dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
  • verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt


Besonderheiten BF17


Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 genannt. Aber was bedeutet das eigentlich für den Führerscheinneuling und seinen Begleiter? Was ist bei der Anmeldung zu beachten?

  • Mit welchem Alter kann man sich bei der Fahrschule zur Ausbildung anmelden?

    Bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kannst Du Dich bei in unserer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

  • Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

    Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Im Antrag müssen die Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein – eine nachträgliche Erweiterung ist jedoch möglich.

  • Bekommt der Führerscheinbewerber nach der Prüfung den Kartenführerschein automatisch zugeschickt?

    Nein. Wird die Prüfung bestanden, so wird Dir eine Prüfbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins ausgehändigt. Der Scheckkartenführerschein muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Erst ab Vollendung Deines 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. 


    Da die Prüfbescheinigung nur bis 3 Monate nach Vollendung Deines 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch rechtzeitig gestellt werden.

  • Kann man mit der Prüfbescheinigung auch im Ausland fahren?

    Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auch eine deutsche Prüfbescheinigung anerkannt (aber nur bis zum 18. Geburtstag).


  • Wann beginnt beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit und wie lange dauert sie?

    Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG – sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert, wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb, 2 Jahre.

  • Dürfen die Fahrzeuge der Klassen AM und L dann auch ohne Begleitperson geführt werden?

    Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument sind jedoch mitzuführen. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.

  • Ist die Zahl der Begleiter begrenzt und müssen sie geschult werden?

    Nein. Alle Begleiter müssen jedoch in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Begleiter ist nur der, der in der Bescheinigung namentlich genannt ist. 


    Eine Schulung ist nicht vorgeschrieben. Dennoch  bieten wir kostenfreie  Informationsveranstaltungen an.



  • Was muss die Begleitperson in Bezug auf Alkohol oder andere berauschende Mittel beachten?

    Die Begleitperson darf den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.


  • Darf die Begleitperson aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen?

    Nein. Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Aus diesem Grund darf die Begleitperson überall im Fahrzeug Platz nehmen. Sie darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.

  • Welche Folgen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er gegen eine Auflage verstößt und er ohne Begleiter fährt?

    Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen. Da es sich um einen "schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.

  • Sind von dem Widerruf auch die miterteilten Klassen AM und L betroffen?

    Nein. Die miterteilten Klassen AM und L bleiben bestehen. Für diese Klassen wird dann ein Kartenführerschein ausgestellt. Nach einem Widerruf der Fahrerlaubnis darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.

 B / BF17

330,00 € 

Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühr

Folgende Voraussetzungen:

14 Theoriestunden je 90 Min.
davon je 12 x Grundstoff
je 2 x klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung 
Ausbildungsfahrten
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 x Bundes- oder Landstraßen
4 x auf Autobahnen
3 x bei Dämmerung und Dunkelheit
  
Bedingung
Theorieprüfung 
Praktische Prüfung 
Jetzt anmelden Zu den Preisen

 Doppelklasse B / BF17
in Kombi mit BE

380,00 € 

Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühr

Der BE Führerschein ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie einen Pferdeanhänger fahren wollen.
Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Folgende Voraussetzungen:

Praktische Ausbildung 
Ausbildungsfahrten
Besondere Ausbildungsfahrten:
3 x Bundes- oder Landstraßen
 1 x auf Autobahnen
 1 x bei Dämmerung und Dunkelheit
  ---------------
 
Bedingung
Praktische Prüfung
Fahrerlaubnisklasse BE

Doppelklasse B
in Kombi mit A1/A2/A

400,00 €

Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühr

Kombi A1+BF17
Mindestalter: 16/17 Jahre
Voraussetzung: Keine

Kombi A2+B
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Keine

Kombi A2 (Aufstieg) + B
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz mind. 2 Jahre A1

Kombi A (Aufstieg) + B
Mindestalter: 20 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz mind. 2 Jahre A2

Kombi A+B
Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzung: keine
Fahrerlaubnisklasse A1
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