B196

Schlüsselzahl B196
- Nationale Schlüsselzahl -
nur in Deutschland gültig 

Vorbesitz erforderlich

mindestens seit 5 Jahren

Mindestalter

25 Jahre

Einschluss

keine

Beschreibung

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (keine Führerscheinklasse)
 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg.


Erläuterung

Durch den neuen B196-Führerschein wird das Prozedere einfacher und günstiger. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt insoweit keine theoretische noch praktische Prüfung, sondern mindestens 10 praktische Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten sowie die erfolgreiche Teilnahme an 4 theoretischen Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 Minuten.



Was muss man für die neue Klasse B (196) tun:

Man muss sich in einer Fahrschule zu einer Fahrerschulung anmelden.

Auf dem Stundenplan stehen 4 Stunden Theorie je 90 Min. mit Informationen über Verkehrsvorschriften, Fahrzeugdynamik etc.

Darauf folgen mindestens 10 Stunden je 45 min. Praxis.

 

Am Ende erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung. Mit der Bescheinigung und ein biometrisches Bild kann dann bei der Führerscheinstelle die Führerschein-Klasse B um die Ziffer 196 ergänzt werden.



Die Erweiterungen der Fahrerlaubnisklasse durch dreistellige nationale Schlüsselziffern

gelten nur in Deutschland!


 B196  

500,00 € 


Fahrerschulung 


Inhalt der Fahrerschulung sind:
– 4 Stunden theoretischer Unterricht je 90 Min.
– mindestens 10 Stunden praktischer Unterricht je 45 Min.

Nach Abschluss der Fahrerschulung erhältst Du eine Teilnahmebestätigung. Diese legst Du gemeinsam mit einem biometrischen Passbild, beim zuständigen Straßenverkehrsamt vor und es wird Dir dann der neue Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 ausgestellt.

B196 ist eine nationale Schlüsselzahl und somit auch nur in Deutschland gültig.
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