Modulare Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - BUS
Anmeldeformular - BUS
Modulare Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - BUS
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzt (kurz BKrFQG) sind Berufskraftfahrer im Personenverkehr (Personenbeförderung) verpflichtet, bis zum 10. September 2013* eine Weiterbildung von 35 Stunden zu absolvieren.
Die Inhalte der Weiterbildung wurden in 5 Module eingeteilt mit je 7 Stunden. Ziel der Weiterbildung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Kostenoptimierung für Busunternehmen mittels wirtschaftseffizienter Fahrweisen.
*Die erste Weiterbildung ist abzuschließen 5 Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation, bzw. bis zum 10. September 2013 für Busfahrer. - siehe auch §5, BKrFQG