Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzt (kurz BKrFQG) sind Berufskraftfahrer im Personenverkehr (Personenbeförderung) verpflichtet, bis zum 10. September 2013* eine Weiterbildung von 35 Stunden zu absolvieren.
Die Inhalte der Weiterbildung wurden in 5 Module eingeteilt mit je 7 Stunden. Ziel der Weiterbildung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Kostenoptimierung für Busunternehmen mittels wirtschaftseffizienter Fahrweisen.
*Die erste Weiterbildung ist abzuschließen 5 Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation, bzw. bis zum 10. September 2013 für Busfahrer. - siehe auch §5, BKrFQG
ECO-Training
Das Modul ECO-Training bildet den ersten Baustein der modularen Weiterbildung - Bereich Bus. In diesem Lehrmodul werden schwerpunktmäßig die Maßnahmen zur Kostenreduzierung durch wirtschaftseffiziente Fahrweisen behandelt.
Im Detail werden nachfolgende Kenntnisse vermittelt:
Markt und Image
Der Fahrer ist heute nicht mehr nur Profi rund um die Bedienung und Sicherheit des Fahrzeugs, sondern vorallem auch Dienstleister und Aushängeschild des Unternehmens. Mit seinem Verhalten und Auftreten trägt er wesentlich zum Unternehmensbild (Image) bei.
Im Detail werden nachfolgende Kenntnisse vermittelt:
Sicherheit & Fahrtechnik
Die Sicherheit von Fahrgästen und Fahrer im Personenverkehr steht bei dem Modul "Sicherheit & Fahrtechnik" im Mittelpunkt.
Im Detail werden nachfolgende Kenntnisse vermittelt:
Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
In diesem Modul werden Fahrer in der Personenbeförderung für die Risiken im Straßenverkehr sensibilisiert und für die Vermeidung von Notfällen und Kriminalität trainiert.
Im Detail werden nachfolgende Kenntnisse vermittelt:
Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Um die Sicherheit von Fahrgästen und Fahrer zu gewährleisten, werden in diesem Modul die Sicherheitsaustattungen vermittelt sowie die Bedeutung der körperlichen Verfassung des Fahrers in den Mittelpunkt gestellt.
Im Detail werden nachfolgende Kenntnisse vermittelt: