C
Vorbesitz erforderlich
B
Mindestalter
21 Jahre,
18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
Einschluss
C1
Beschreibung
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung
C
400,00 €
Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühr
Theoriestunden zu je 90 Min.
6 x Grundstoff
10 x klassenspezifischer Stoff
10 x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse B
4 x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse C1
Beim gemeinsamen Erwerb von B und C
12 x Grundstoff bzw. 6 x bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
2x klassenspezifischer Stoff für Klasse B
10 x klassenspezifischer Stoff für Klasse C
Praktische Ausbildung zu je 45 Min.
Bei Erweiterung von B auf C
(fiktiv 5) Ausbildungsfahrten und
je 5 x Bundes- oder Landstraßenfahrt
2 x Autobahnfahrt
3 x Dämmerung und Dunkelheitsfahrt
Bei Erweiterung von C1 (oder alter FS-Kl 3) auf C
(fiktiv 5) Ausbildungsfahrten
3 x Bundes- oder Landstraße Fahrt
1 x Autobahnfahrt
1 x Dämmerung bzw. Dunkelheitsfahrt
Bedingungen
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung