C1
Vorbesitz erforderlich
B
Mindestalter
18 Jahre,
bei gewerblicher Nutzung ist ein Mindestalter von 21 vorgeschrieben
Einschluss
keine
Beschreibung
Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg , aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
C1
280,00 €
Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühr
Theoriestunden zu je 90 Min.
6 x Grundstoff
6 x Klassenspezifischer Stoff
Bei gemeinsamen Erwerb von B und C1
12 x Grundstoff bzw. bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6 x
2x Klassenspezifischer Stoff für Klasse B
6 x klassenspezifischer Stoff für Klasse C1
Praktische Ausbildung zu je 45 Min.
8 - 10 Ausbildungsfahrten
Besondere Ausbildungsfahrten verpflichtend:
3 x Bundes- oder Landstraße
1 x Autobahn
1 x Dämmerung bzw. Dunkelheit
Bedingungen
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung