C1

C1

Vorbesitz erforderlich

B

Mindestalter

18 Jahre,
bei gewerblicher Nutzung ist ein Mindestalter von 21 vorgeschrieben

Einschluss

keine

Beschreibung

Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg , aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung 


 C1

280,00 € 

Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühr

 
Theoriestunden zu je 90 Min. 
6 x Grundstoff
6 x Klassenspezifischer Stoff

Bei gemeinsamen Erwerb von B und C1
12 x Grundstoff bzw. bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6 x
2x Klassenspezifischer Stoff für Klasse B
6 x klassenspezifischer Stoff für Klasse C1

Praktische Ausbildung zu je 45 Min. 
8 - 10 Ausbildungsfahrten
Besondere Ausbildungsfahrten verpflichtend:
3 x Bundes- oder Landstraße
1 x Autobahn
1 x Dämmerung bzw. Dunkelheit

Bedingungen
 Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
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