CE
Vorbesitz erforderlich
C
Mindestalter
21 Jahre,
18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
Einschluss
BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1)
und DE (bei Vorbesitz D)
Beschreibung
Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als über 750 kg bestehen.
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.
CE
80,00 €
Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühren
Theoriestunden zu je 90 Min.
Bei Erweiterung von C auf CE
6 x Grundstoff
4 x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE
6 x Grundstoff
10 x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse B und
4 x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse C1 (alte Kl. 3)
4 x klassenspezifischer Stoff der Klasse C und
4 x klassenspezifischer Stoff der Klasse CE
Praktische Ausbildung zu je 45 Min.
Bei gemeinsamen Erwerb von C und CE
Die entsprechende Anzahl an Fahrstunden der jeweiligen Klasse und folgende Sonderfahrten
Für Klasse C
3 x Bundes- oder Landstraßenfahrt
1 x Autobahnfahrt
Für Klasse CE
5 x Bundes- oder Landstraßenfahrt
2 Autobahnfahrten
3 x Dämmerung und Dunkelheitsfahrt
Bedingungen
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung