Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter: |
16 Jahre |
Einschluss: |