Fahrerlaubnis der Klasse B mit
Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht
übersteigt
Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich
Vorbesitz: |
B |
Mindestalter: |
18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren |
Einschluss: |
keine |
Erläuterung:
Durch den neuen B96-Führerschein wird das Prozedere einfacher und günstiger. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt insoweit keine Prüfung, sondern lediglich eine siebenstündige Fahrerschulung.
Was muss man für die neue Klasse B(96) tun:
Man muss sich in einer Fahrschule zu einer Fahrerschulung von mind. 7 Stunden anmelden.
Auf dem Stundenplan stehen 2,5 Stunden Theorie mit Informationen über Verkehrsvorschriften, Fahrzeugdynamik, richtige Beladung und Austarierung der Stützlast.
Darauf folgen 3,5 Stunden Praxis, in denen Spurwechsel, Bremsen und Einparken geübt werden.
Anschließend geht es mit dem Gespann 1 Stunde in den Straßenverkehr.
Am Ende erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung. Mit der Bescheinigung und ein biometrisches Bild kann dann bei der Führerscheinstelle die Führerschein-Klasse B um die Ziffer 96 ergänzt werden.
Inhaber des Pkw-Führerscheins der alten Klasse 3, der bis 1998 ausgegeben wurde, sind von dieser Regelung nicht betroffen.