Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung
Vorbesitz: |
B |
Mindestalter: |
21 Jahre |
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1) |
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Einschluss: |