Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
12.000 kg nicht übersteigt
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg
nicht übersteigt
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute
ärztliche Untersuchung
Vorbesitz:
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C1
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Mindestalter:
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18
Jahre
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Einschluss:
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BE sowie D1E, sofern D1
vorhanden
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