L
Erwerb
direkt
Mindestalter
16 Jahre
Einschluss
keine
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
L
330,00 €Grundbetrag zzgl. TÜV-Gebühr
Folgende Voraussetzungen gelten für die Fahrerlaubnisklasse L:
Theoretischer Unterricht
14 Stunden je 90 Min.
davon je 12 x Grundstoff
je 2 x spezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
keine Praktische Ausbildung erforderlich.
Bedingungen
Theoretische Prüfung beim TÜV
Keine praktische Prüfung erforderlich
T
380,00 €
Grundbetrag
zzgl. TÜV-Gebühr
Theoretischer Unterricht
18 Theoriestunden je 90 min
davon je 12 x Grundstoff
je 6 x spezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden hängt von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Es sind keine Besonderen Ausbildungsfahrten (Überland- und Dunkelheitsfahrten) erforderlich.
Bedingungen
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung