T
Erwerb
direkt
Mindestalter
16 Jahre
Einschluss
L, AM
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- ab 16 Jahren bis 40 km/h
- ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)
T
380,00 € zzgl. TÜV-Gebühr
Theoretischer Unterricht
18 Theoriestunden je 90 min
davon je 12 x Grundstoff
je 6 x spezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden hängt von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Es sind keine Besonderen Ausbildungsfahrten (Überland- und Dunkelheitsfahrten) erforderlich.
Bedingungen
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
L
330,00 €
zzgl. TÜV-Gebühr
Folgende Voraussetzungen gelten für die Fahrerlaubnisklasse L:
Theoretischer Unterricht
14 Stunden je 90 Min.
davon je 12 x Grundstoff
je 2 x spezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
keine Praktische Ausbildung erforderlich.
Bedingungen
Theoretische Prüfung beim TÜV
Keine praktische Prüfung erforderlich