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T

Erwerb

direkt

Mindestalter

16 Jahre

Einschluss

 L, AM

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 

- ab 16 Jahren      bis 40 km/h 
- ab 18 Jahren      bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)

T

 380,00 € 
zzgl. TÜV-Gebühr


Theoretischer Unterricht
18 Theoriestunden je 90 min
davon je 12 x Grundstoff
je 6 x spezifischer Unterricht


Praktische Ausbildung
Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden hängt von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Es sind keine Besonderen Ausbildungsfahrten (Überland- und Dunkelheitsfahrten) erforderlich.

Bedingungen
 Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Jetzt anmelden Preise T

L

330,00 €

zzgl. TÜV-Gebühr

Folgende Voraussetzungen gelten für die Fahrerlaubnisklasse L:

Theoretischer Unterricht
 14 Stunden je 90 Min.
davon je 12 x Grundstoff
je 2 x spezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung
keine Praktische Ausbildung erforderlich.

Bedingungen
Theoretische Prüfung beim TÜV
Keine praktische Prüfung erforderlich

Fahrerlaubnisklasse L
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